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Entführung

Das Durchleben einer Entführung ist für die entführte Person ein absolut einschneidendes Erlebnis, das – wenn überhaupt – erst nach sehr langer Zeit überwunden werden kann. Noch tragischer sind Entführungen, bei denen nicht die eigentliche Risikoperson selbst, sondern ein Mensch aus dem sozialen Nahfeld entführt wird – hier hat nicht nur das eigentliche Entführungsopfer sondern auch die ursprüngliche Risikoperson meist ein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen.

Trotzdem wird die Gefahr einer „erpresserischen Entführung“ (Ö Gesetzgeber: §§ 102 (1) StGB [Link]) in Österreich offensichtlich unterschätzt. Auch wenn das Strafmaß (in Ö im „Erfolgsfall“ aktuell 10-20 Jahre Freiheitsstrafe [Link]) für den Täter abschreckend wirken sollte, ist die Verlockung des „schnellen Geldes“ bzw. das Erwirken einer Aktion durch die Erpressung einer einflussreichen Person groß. Dies dürfte wohl mit dem zumindest in Österreich „geringen Grundrisiko“ für den Täter zu tun haben: „Läßt der Täter freiwillig unter Verzicht auf die begehrte Leistung die Person, die entführt worden ist […] in ihren Lebenskreis zurückgelangen, so ist er mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“ (Quelle: §§ 102 (4) StGB [Link]) Somit drohen dem Entführer im Optimalfall lediglich 6 Monte Freiheitsstrafe, während Sie bzw. Ihre Lieben ein Leben lang damit werden kämpfen müssen.

Daher sollte es erst gar nicht so weit kommen – kontaktieren Sie uns umgehend und erfahren Sie mehr über die Counterforce-Vorgangsweise.


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