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Erpressung

Die Opfer einer Erpressung (Ö Gesetzgeber: §§ 144 (1) StGB [Link]) bekommen meist folgendes zu hören: „Kein Wort zu niemandem. Und wehe wenn die Polizei…“ Eines dürfen Erpressungsopfer allerdings keinesfalls: alleine gelassen werden. Kontaktieren Sie uns umgehend und erfahren Sie mehr über die Counterforce-Vorgangsweise.


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