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Personenschutz

Der Begriff „Personenschutz“ bzw. oft auch „Begleitschutz“ genannt, wird in den meisten Fällen im täglichen Sprachgebrauch mit den Berufsbezeichnungen Leibwächter, Bodyguard und eben Personenschützer verknüpft. Die wenigsten wissen jedoch, dass die eigentliche Tätigkeit „Personenschutz“ im professionellen Sinne auf 3 Ebenen angesiedelt ist:

  • privater Personenschutz (z.B. CounterForce)
  • staatlicher Personenschutz (aktuell stark im Rückzug begriffen)
  • Zeugenschutz (meist staatlich, in Sonderfällen auch privat)


Primär konzentriert sich das Counterforce-Einsatzteam auf den „privaten Personenschutz“, durch mögliche Kooperationen mit den staatlichen Sicherheitsbehörden ist ein Verschwimmen dieser Ebenenabgrenzung nicht auszuschließen.

Tagtäglich ist die Tätigkeit des Personenschutzes mit zahllosen Bedrohungen konfrontiert; die primären Schutzziele sind jedoch in den meisten Fällen die folgenden:

  • Sicherung des Lebens und der körperlichen Integrität
  • Erhalt der Willens-, Handlungs- und Glaubensfreiheit (Lebensqualität)
  • Wahrung des guten Rufs bzw. des Images


Essentiell ist dabei die Erkenntnis, dass die eben genannten Schutzziele nicht nur für die eigentliche Risikoperson selbst, sondern auch für die Menschen aus dem sozialen Nahfeld gelten (sollten).


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